Schufa Urteil - Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken Juni 2006

Eine Bank ist berechtigt Daten an die Schufa weiterzuleiten, wenn gegen den Kunden bereits ein Mahnbescheid beantragt wurde.Das Oberlandesgericht Saarbrücken fällte dieses Urteil im Juni 2006. Der Mahnbescheid muss aber wegen einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Zahlungsunwilligkeit ausgestellt worden sein. Ansonsten greift dieses Urteil nicht. Eine Bankkundin hatte gegen die Bank und die Schufa geklagt, da die Bank eine Datenübermittlung vorgenommen hatte. Die Kundin hatte von der Bank einen Mahnbescheid erhalten. Sie war der Meinung, diese Außenstände sagen noch lange nichts über ihre Kreditwürdigkeit aus. Daher erachtete Sie die Weitergabe der Daten und den darauf resultierenden Schufa-Eintrag als unverhältnismäßig. Das Gericht wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht Saarbrücken sieht die Aufgabe der Schufa darin, durch Sammlung von Daten Vertragspartner, wie Banken oder Kreditinstitute, vor Kunden zu schützen, die kreditunwürdig sind. Dazu ist die Datenübermittlung in solchen Fällen notwendig. Die Bank hat laut dem Gericht vollkommen richtig gehandelt. Zudem soll die Schufa Ihren Kunden, also Banken oder Kreditinstituten die Möglichkeit geben, ihre Kunden vor einer Überschuldung zu schützen. Bei der Kreditvergabe geht es nicht nur darum, ob Banken bei Kunden Sicherheiten haben und die Rückzahlung gewährleistet ist. Auch der Darlehensnehmer muss davor geschützt werden, sich durch zu hohe Kredite zu überschulden.

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